Weil selbst bestimmt leben das Größte ist.

LändlePflege

Statistisch gesehen werden Sie älter als die Generation vor Ihnen. Das ist erfreulich, bringt allerdings auch viele Herausforderungen mit sich. Ab dem 75. Lebensjahr steigt die Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung drastisch an. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zuhause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Aber
die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die viel Unterstützung braucht – und diese Unterstützung kostet Geld.

Leistungsempfänger nach Altersgruppe:

Während der Anteil der über 80-jährigen derzeit 5 % der Gesamtbevölkerung ausmacht, wird dieser bis ins Jahr 2050 auf voraussichtlich 11,5 % ansteigen. Aufgrund dieser Entwicklung wird auch die Anzahl pflegebedürftiger Personen weiter zunehmen.

Guter Schutz ist nicht teuer!

Integrieren Sie die Pflegevorsorge in Ihre Altersvorsorge. Bei Pflegebedürftigkeit verdoppeln Sie die Höhe Ihrer monatlichen Rente.

Das bietet Ihre LändlePflege:

  • Bei Pflegebedürftigkeit* oder Demenzerkrankung wird die monatliche Pflegerente über die gesamte Pflegedauer monatlich im Voraus ausbezahlt
  • Befreiung der Beitragspflicht bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • Unabhängig von der staatlichen Versorgung
  • Kombiniert mit Ihrer LändlePension besteht ein ganzheitlicher Versicherungsschutz für Ihre Pension
  • Schutz vor Wertverlust bei optionalem Einschluss einer Dynamisierungsklausel

* Eine genaue Definition finden Sie in den Bedingungen oder bei Wann leistet die LändlePflege?

Ihre LändlePflege: Versicherungsschutz nach Maß.

Sie selbst bestimmen die Höhe der monatlichen Rente und damit auch die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Wann leistet die LändlePflege?

Wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens sechs Monate bei vier der folgenden Grundverrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind:

  • Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Körperhygiene (Waschen, Kämmen, Rasieren)
  • Verrichten der Notdurft

Ihre LändlePflege leistet also unabhängig davon, ob ihnen ein staatliches Pflegegeld zugesprochen wurde. Ebenso besteht Leistungsanspruch bei Demenzerkrankung.

Kundenservice
+43 5574/412-0 vlv@vlv.at

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