Gebühren in der Lebensversicherung

Sollten Sie für Ihren Lebensversicherungsvertrag spezielle Dienstleistungen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen für Ihren Versicherungsvertrag verrechnet die Vorarlberger Landes- Versicherung V.a.G. angemessene Gebühren:

Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Maximalbeträge. Die verrechneten Beträge richten sich nach den von Ihnen tatsächlich verursachten Mehraufwand.

  • Mahnungen EUR 12,00
  • Ausstellung von Zahlscheinen EUR 0,00
  • Ausstellung von Duplikatspolizzen EUR 0,00
  • Bearbeitung einer Vinkulierung, Verpfändung oder Abtretung EUR 15,60
  • Verständigung des Pfandgläubigers bei Zahlungsverzug EUR 0,00
  • Vertragsänderungen EUR 0,00
  • Abschriften und Kopien EUR 0,00
  • Shift und Switch im Rahmen der Fondsgebundenen Lebensversicherung (soweit nicht kostenfrei gemäß Versicherungsbedingungen) EUR 20,00
  • Zweitausfertigungen von Finanzamtsbestätigungen EUR 0,00
  • Auskünfte, die zusätzliche Berechnungen erfordern EUR 20,00

Diese Gebühren sind wertgesichert und übersteigen den Betrag, wie er am 01.01.2021 festgelegt wurde, höchstens in dem Ausmaß, in dem sich im selben Zeitraum der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein von Amts wegen an seine Stelle tretender Index verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen. Kosten für Rückläufer im Lastschriftverfahren und Kosten für die Übertragung von Fondsanteilen geben wir im gleichen Ausmaß an Sie weiter, wie sie uns die Bank bzw. die Kapitalgesellschaft verrechnet hat.

Stand Dezember 2021 (ersetzt alle vorherigen Aufstellungen)

Kundenservice
+43 5574/412-0 vlv@vlv.at

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