Rauchwarnmelder können Leben retten
Die meisten Brände ereignen sich in den Privathaushalten, was durch statistische Zahlen auch für Vorarlberg belegbar ist. So entfällt von den jährlich etwa 340 Gebäudebränden mit Feuerwehreinsatz nahezu die Hälfte auf den Wohnbereich. Neben technischen Ursachen wie elektrische Leitungen und verschiedenste Haushaltsgeräte zählt menschliche Fahrlässigkeit zu den Brandverursachern, sei es etwa der sorglose Umgang mit heißem Öl oder mit brennenden Kerzen. Besonders gefährlich sind Brände während der Nachtstunden, zumal schlafende Personen den tödlich wirkenden Rauch nicht wahrnehmen. Rauchwarnmelder können gerade in solchen Fällen zum Lebensretter werden, in dem sie ein unüberhörbares Warnsignal abgeben.
Fehlmeinungen sowie unterschätzte Gefahren
Die meisten Leute denken bei den Gefahren durch Brände noch immer primär an Flammen, obwohl der Brandrauch weit kritischer ist. Dieser entsteht in großen Mengen, breitet sich lautlos mit hoher Geschwindigkeit aus. Dadurch kann die betroffene Umgebung in wenigen Minuten derart verqualmt sein, dass höchste Lebensgefahr besteht. In einer brennenden Wohnung haben dann vor allem Kinder, alte und kranke Menschen kaum eine Chance auf Rettung, wenn sie sich selbst überlassen sind. Der Rauch nimmt den Fliehenden die Sicht und führt zu Panikhandlungen. Im Brandrauch befinden sich aber auch giftige Bestandteile, die je nach Konzentration innerhalb weniger Minuten zur Bewusstlosigkeit und später zum Tod führen. Wer demnach im Schlaf vom Brand überrascht wird, hat nur bei frühzeitiger Warnung eine Überlebenschance. Durch Rauchwarnmelder erhält man die Gelegenheit, sich selbst und seine Familienangehörigen zu retten, die Feuerwehr zu verständigen oder den Brand selbst zu bekämpfen. Wer dagegen auf den aufmerksamen Nachbarn oder das empfindsame Haustier hofft, begeht eine Fehleinschätzung mit möglicherweise tödlichem Ausgang.
Verpflichtung für Neubauten bzw. Freiwilligkeit bei Altbauten
Seit dem 1. Jänner 2008 müssen gemäß den Bestimmungen der auch in Vorarlberg verbindlich erklärten OIB-Richtlinien in neu gebauten Wohnungen Rauchwarnmelder angebracht werden. Danach muss in allen Aufenthaltsräumen (Wohnraum) sowie im Fluchtwegbereich (Gang, Flur) jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet sein. Ausgenommen sind Küchen, zumal dort zu oft Täuschungsalarme entstehen. Da diese Vorschrift nur für Neubauten zur Anwendung kommt, besteht in Vorarlberg bei Altbauten keine Nachrüstverpflichtung. Es wird allerdings an alle Wohnungsbesitzer und Mieter appelliert, freiwillig Rauchwarnmelder zu installieren.
Funktion, Montage und Wartung
Die heute im Handel angebotenen Rauchwarnmelder reagieren schon auf kleinste Rauchteilchen in der Raumluft und geben einen schrillen Alarmton ab, der so laut ist, dass man ihn normalerweise nicht überhören kann. Die etwa handtellergroßen Geräte werden hauptsächlich durch eine 9-Volt Blockbatterie betrieben und benötigen somit keinen Stromanschluss. Neuere Geräte besitzen sogar eine Langzeitbatterie mit einer Lebensdauer von bis zu zehn Jahren. Die Geräte müssen der europäischen Gerätenorm für Rauchwarnmelder ÖNORM EN 14604 entsprechen, die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien festlegt und die Grundlage für die CE-Kennzeichnung bildet. Beim Kauf sollte jedenfalls auf Qualitätsprodukte geachtet werden, zumal Billigstprodukte nicht selten fehlerhaft sind und zu Rückrufaktionen führen. Die Geräte müssen jedenfalls einen Testknopf zum Prüfen des Alarmtones, eine optische Funktionsanzeige sowie eine akustische Anzeige für den allfälligen Batterienwechsel aufweisen. Rauchwarnmelder lassen sich grundsätzlich ohne großen Aufwand montieren, wenn die Installationshinweise beachtet werden. Die Montage der Rauchwarnmelder soll an der Decke und etwa in der Raummitte erfolgen. Der Rauchwarnmelder ist entsprechend der jeweiligen Bedienungsanleitung mindestens einmal jährlich einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
Weitere Informationen: Brandverhütungsstelle Vorarlberg