Grobe Fahrlässigkeit in der Sachversicherung
Kleine Missgeschicke können aus juristischer Sicht sehr schnell zur groben Fahrlässigkeit werden: Wer einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt bzw. seine Sorgfaltspflicht in schwerem Ausmaß verletzt, handelt grob fahrlässig und bekommt keinen Schadenersatz.
Wie schnell…
…vergisst man die Pfanne mit heißem Fett auf dem Herd und wird abgelenkt.
…wird eine vermeintlich abgekühlte Zigarettenasche im Müll entsorgt, bevor man aus dem Haus geht.
…vergisst man in der Hektik des bevorstehenden Urlaubes den Hauptwasserhahn zuzudrehen.
…kann sich der Ablauf einer Waschmaschine selbstständig machen und die Wohnung unter Wasser setzen, weil er nur provisorisch im Waschbecken lag, anstatt fest verbunden mit dem Abwasserrohr an der Wand befestigt zu sein.
Um genau das zu vermeiden, bietet die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. (VLV) ihren Kunden die Möglichkeit, sich dagegen zu versichern. Unser Ziel ist es, dass wir Sie im Schadensfall nicht mit solchen Fragen belasten, sondern schnelle Hilfe leisten wollen. Daher bieten wir den Einschluss dieser groben Fahrlässigkeit in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung an. Somit haben Sie die Sicherheit, dass derartige Schäden – unabhängig von der Rechtslage – bezahlt werden.
Unsere Produktpalette bietet Ihnen
die optimale Vorsorge für alle Fälle...
Dir. KommR Robert Sturn und Dir. Mag. Klaus Himmelreich