Versicherungen absetzen – geht das noch?

(2022-01) Für das Kalenderjahr 2020 gelten Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, bei der Arbeitnehmerveranlagung zum letzten Mal als Sonderausgaben.

Anfang Juli 2015 beschloss der Nationalrat das so genannte Steuerreformgesetz 2015/2016. Dieses gilt nun seit dem 1. Jänner 2016. Neben einer von der Regierung angekündigten „deutlich spürbaren Entlastung“ der Einkommen wirkt sich das neue Gesetz auch auf die Behandlung der so genannten Sonderausgaben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung aus. Versicherungsprämien für bestehende freiwillige Personenversicherungen sind ab dem Kalenderjahr 2021 keine Sonderausgabe mehr. Für Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, gilt bis zum Jahr 2020 eine Übergangsregelung.

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