Die Pensionszusage
Die Pensionszusage ist ein schriftliches, rechtsverbindliches und unwiderrufliches Leistungsversprechen an ausgewählte Mitarbeiter, ihnen bei Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen.
Die Rückdeckungsversicherung
Durch die Rückdeckungsversicherung wird die Finanzierung der Pensionszusage für Sie kalkulierbar. Sie veranlagen mit höchstmöglicher Sicherheit im klassischen Deckungsstock der VLV und erfüllen gleichzeitig das Erfordernis der Mindestbedeckung der Pensionsrückstellung nach §14 EStG.
- Keine Lohn- und Sozialversicherungssteuer in der Aktivzeit (Steueraufschub in der Pensionsphase)
- Sicherung des Kapitals auch im Konkursfall
- Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und/oder Absicherung bei Berufsunfähigkeit möglich
- Aufbau einer zweiten Säule zur Reduktion der Pensionslücke durch sichere, ertragreiche Veranlagung
Neben der Alterspension können eine Witwenrente und/oder eine Berufsunfähigkeitspension zugesagt werden. Optional kann dem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt werden, sich das Kapital bei Pensionsantritt einmalig ablösen zu lassen.
Die Höhe der LändleFirmenpension darf max. 80 % des Letztbezuges betragen und gemeinsam mit der gesetzlichen Pension 100 % des Letztbezuges nicht überschreiten.
Weil Leistung honoriert werden muss.