Weil Ihre Mitarbeiter Ihr wertvollstes Kapital sind.

LändleZukunft

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Unternehmen für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer pro Jahr und Mitarbeiter EUR 300,00 steuerbegünstigt aufwenden darf. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendung für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern getätigt wird.

Reduzieren Sie die Abgabenbelastung für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter.

EUR 100,00 Bruttolohn kosten Sie als Unternehmer, unter Annahme eines Grenzsteuersatzes von 42 %, mehr als EUR 130,00. Ihr Mitarbeiter bekommt dafür netto allerdings nur ca. EUR 50,00 ausbezahlt.

Mit der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG können diese Abgaben – je nach gewählter Variante – ganz oder teilweise eingespart werden.

Wählen Sie aus zwei Varianten:

  • Die freiwillige Sozialleistung – Finanzierung durch
    den Arbeitgeber: Sie motivieren Ihre MitarbeiterInnen mit einer steuerfreien Sozialleistung und sparen sich dabei für EUR 300,00 pro Mitarbeiter und Jahr die Lohnnebenkosten.
  • Die Bezugsumwandlung – Finanzierung durch den
    Arbeitnehmer: Sie ermöglichen Ihren MitarbeiterInnen diese steuerfreie Vorsorge zu nutzen. Die MitarbeiterInnen verzichten in dieser Variante freiwillig auf EUR 25,00 Ihres monatlichen Bruttogehaltes, welches Sie an uns zur Veranlagung weiterleiten. Für Ihr Unternehmen entsteht dabei kein Kostenaufwand – sie reduzieren sogar Ihre Lohnnebenkosten.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Die Beiträge gelten als steuermindernde Betriebsausgabe.
  • Reduktion der Lohnnebenkosten
  • Keine Aktivierungspflicht
  • Mitarbeitermotivation durch attraktive Zusatzleistung
  • Einfache Abwicklung

Vorteile für Ihre Mitarbeiter:

  • Höhere Erträge durch Brutto-für-Netto Veranlagung
  • Ansprüche ab Beginn unverfallbar
  • Sicherung des Kapitals auch im Konkursfall
  • Sichere, ertragreiche Veranlagung zu günstigen Gruppenkonditionen
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder als steuerfreie, einmalige Ablöse

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