LändleZukunft
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Unternehmen für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer pro Jahr und Mitarbeiter EUR 300,00 steuerbegünstigt aufwenden darf. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendung für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern getätigt wird.
Weil Ihre Mitarbeiter Ihr wertvollstes Kapital sind.